← Ludwig Wittgenstein
S. 15

ad „(FKfpr)" bzw. eine wahrheitspragmatische Antinomie.

In Ergänzung zur Erörterung der „Lügner"-Antinomie möchte ich jetzt als den wunden Punkt auch dieser Antinomie die Verwechslung eines formalen Begriffes mit einem eigentlichen nachweisen,

Gehen wir aus von „(FKfpr)": „(A) ε Kpr", wobei „Kpr" die Klasse der Sätze mit der formalpragmatischen Eigenschaft „affirmiert sein" ist. Ich habe früher unterschieden zwischen behaupteter und verifizierter Wahrheit: das erste ist dabei als formale Bedingung gesehen worden, dass ein Satz überhaupt verifizierbar ist.

In „Dieser Satz ist falsch" muss es sich auch zuerst einmal erweisen, ob alles sinnvoll ist - dieser Satz ist noch auf seine Verifzierbarkeit hin (auf seinen Sinn-pragmatisch) hin zu durchleuchten. Das muss man miteinbeziehen, wenn man die Bedeutung von „falsch" ausmachen will, wofür es zwei Möglichkeiten gibt: (1) „falsch" ist gleich „falsifiziert" oder (2) gleich „negiert". Würde man (1) annehmen, dann wäre in „Dieser Satz ist falsch" die eigentliche antinomische Pointe weg, die darin besteht, dass der im Schein-Satzradikal verborgene innere negative pragmatische Operator mit dem äußeren affirmativen Operator konkurriert, oder: das Antinomische wäre nicht mehr ein Konflikt zwischen formalpragmatischen Sinnbedingungen.

Denn: die Falsifikation eines Satzes ist das negative Resultat des Vergleiches 2wischen dem, was der Satz sinnvoll darstellt, und den Tatsachen, und hat zur Folge, dass dann der Satz negiert werden muss, wenn man mit ihm noch etwas anfangen will. Warum „falsch" hier nicht „falsifiziert" sondern „negiert" bedeutet, das liegt daran, d aß ein falsifizierter Satz impliziert, dass sinnvoll ist: nimmt man er aber einmal an, dass er sinnvoll ist (und das tut man, wenn man „falsch" gleich „falsifiziert" setzt), dann kann man ihn nicht nachträglich (sollte es sich als notwendig erweisen) als nicht-sinnvoll disqualifizieren. „Falsch" bedeutet also „negiert": so ist es noch möglich, diese „negative" Operation als nicht-sinnvoll relativ auf ihren wahrheitspragmatischen Kontext nachzuweisen.

„Negiert" ist nun genauso eine formale Eigenschaft wie „affirmiert" in „(PKfpr)": man kann einen negierten Satz (B) genauso einer formalpragmatischen Klasse zuweisen:

(B2): (B) ε K'pr, wobei „K'pr" die Klasse der negierten Sätze sein soll.