Die primäre Zielsetzung des Traktat besteht darin, eine Erklärung zu finden für die Möglichkeit, daß ein Satz Sinn hat. Dahinter steht die Voraussetzung des Traktat, wonach nur dem Satz etwas in der Wirklichkeit entsprechen kann bzw., sofern er wahr ist, auch entspricht. „Nur der Satz hat Sinn …“ (T-3.3) und stellt einen Sachverhalt dar (T-3.122, 3.1232). Die Wahrheit eines Satzes ist kontingent, die Möglichkeit seiner Wahrheit (seines Inhaltes) – also sein Sinn – wird a priori durch seine Form verbürgt (T-3.13). Im Unterschied zum Satz haben Namen Bedeutung (T-3.203), Bedeutung kann nicht wahr oder falsch sein (T-3.221), sondern muß vorausgesetzt werden, damit ein Satz wahr oder falsch (also sinnvoll) sein kann: Namen bedeuten Möglichkeiten von Sinn.
Wie ist nun die Möglichkeit des sinnvollen Satzes, also z.B. die Verstehbarkeit von Sinn zu erklären? Die Antwort des Traktat: der Sinn des Satzes wird verstanden, wenn die Bedeutungen der in ihm vorkommenden Bestandteile verstanden werden (T-4.024). Also müssen die Bedeutungen der Satzbestandteile als vorgegeben unterstellt werden.
Dem steht entgegen, daß die Bedeutung des Satzbestandteils selbst nur verstehbar ist als Anwendung in Sätzen, in denen er vorkommt (bzw. vorkommen kann):
„Nur der Satz hat Sinn; nur im Zusammenhange des Satzes hat ein Name Bedeutung.“ (T-3.3)
Ganz dezidiert ausgedrückt wird dies im Zusammenhang mit dem Lernen und Lehren („Erklären“) der Bedeutung durch Erläuterungen:
„Die Bedeutungen von Urzeichen können durch Erläuterungen erklärt werden. Erläuterungen sind Sätze, welche die Urzeichen enthalten. Sie können also nur verstanden werden, wenn die Bedeutungen dieser Zeichen bereits bekannt sind.“ (T-3.263)
„Die Bedeutungen der einfachen Zeichen (der Wörter) müssen uns erklärt werden, daß wir sie verstehen. Mit den Sätzen aber verständigen wir uns.“ (T-4.026)
Wie könnten wir uns aber verständigen mit Sätzen, wenn wir die Bedeutungen ihrer Bestandteile erst durch Erläuterungen kennenlernen, mit denen wir uns auch wieder nur verständigen könnten, wenn wir deren Bestandteile verstehen? Das Programm der Sinntheorie, die Möglichkeit bzw. die Verstehbarkeit eines sinnvollen Satzes zu erklären, gerät in folgendes Dilemma: die Verstehbarkeit (des Sinnes) eines Satzes und die Verstehbarkeit (der Bedeutung) seiner Bestandteile weisen eine Verschränktheit auf, die es unmöglich macht, das eine als Voraussetzung der Verstehbarkeit des anderen anzunehmen. Da beide Momente einerseits als zu-begründende bzw. andererseits als begründende Instanzen auftreten, also offenbar in einer selbstreferentiellen Figur angeordnet sind, ist kein absoluter Begründungsanfang in Sicht. Wie ist also die Selbstbezüglichkeit zwischen Verstehbarkeit von Sinn und Verstehbarkeit der Bedeutung zu hintergehen?
Sie ist weder zu hintergehen noch nicht zu hintergehen, sondern – die Metapher sei weitergeführt – einfach mitzugehen. Im Sprachgebrauch geht der sprachkompetente Sprecher den selbstreferentiellen Weg von „Sinn“ zu „Bedeutung“ und von „Bedeutung“ zu „Sinn“. Diesen Weg nenne ich je nach Richtung Formalisierung oder Entformalisierung. Den jeweiligen Formalisierungsstufen entsprechen „Ausdrücke“ bzw. „formale Begriffe“, sie drücken eine Möglichkeit von Sinn aus: ein Ausdruck ist das „gemeinsame charakteristische Merkmal einer Klasse von Sätzen“ (T-3.311), dargestellt durch eine Satzvariable, „deren Werte die Sätze sind, die den Ausdruck enthalten.“ (T-3.313) Der (entformalisierte) Satz hingegen ist die Zusammensetzung, die „Funktion der in ihm enthaltenen Ausdrücke.“ (T-3.318) Im Traktat wird die Formalisierung in ihrem genuin logisch-sprachanalytischen Kontext so dargestellt:
„Verwandeln wir einen Bestandteil eines Satzes in eine Variable, so gibt es eine Klasse von Sätzen, welche sämtlich Werte des so entstandenen variablen Satzes sind. Diese Klasse hängt im allgemeinen noch davon ab, was wir, nach willkürlicher Übereinkunft, mit Teilen jenes Satzes meinen. Verwandeln wir aber alle jene Zeichen, deren Bedeutung willkürlich bestimmt wurde, in Variable, so gibt es nun noch immer eine solche Klasse. Diese aber ist nun von keiner Übereinkunft abhängig, sondern nur noch von der Natur des Satzes. Sie entspricht einer logischen Form – einem logischen Urbild.“ (T-3.315)
Ein Beispiel: der Satz (1) „Das Haus ist rot“ ist, da er hier nicht als Sprachhandlung angewandt ist, bereits Resultat eines pragmatischen Formalisierungsschrittes, also eine Satzvariable, deren Werte alle ihre situativ-sinnvollen Entformalisierungen sind. In einem nächsten semantischen bzw. syntaktischen Entformalisierungsschritt ergeben sich die Satzvariablen (2) „Das Haus ist farbbestimmbar“ bzw. (3) „x ist rot“: (2) bedeutet die Möglichkeit des farbbestimmbaren Gegenstandes Haus; (3) ist ein Prädikator, der die Möglichkeit der Bestimmung rot von farbbestimmbaren Gegenständen bedeutet. Als Resultat eines weiteren wiederum semantischen bzw. syntaktischen Formalisierungsschrittes ergeben sich die Satzvariablen (4) „Das Haus ist bestimmbar“ bzw. (5) „x ist farbbestimmbar“: während nun (4) der Nominator Haus ist, der die Möglichkeit des irgendwie-bestimmbaren Gegenstandes Haus bedeutet, ist (5) eine logische Form, welche die Möglichkeit der Farbbestimmbarkeit von Gegenständen enthält. Im letzten Formalisierungsschritt erhält man die Satzvariable (6) „x ist bestimmbar“, den formalen Begriff des Nominators bzw. Prädikators überhaupt, der die Möglichkeit der irgendwie-Bestimmbarkeit von Gegenständen bedeutet.
Dies erlaubt nun eine Erklärung der dem Traktat zugrunde liegenden Theorie der Zusammensetzung des Satzes. Prinzipiell lassen sich zwei Ebenen von Satzzusammensetzungen unterscheiden, jene des entformalisierten (aktualisierten) Satzes, der einen Sinn ausdrückt, und jene des formalisierten Satzes (Satzvariable), der eine Bedeutung (eine Möglichkeit von Sinn) ausdrückt. Ein Satzbestandteil ist demnach eine Satzvariable, die eine mögliche Satzzusammensetzung (eine Möglichkeit von Sinn) ausdrückt; und der Satz ist nicht eine materielle Verbindung von Ausdrücken, die per se faktische Entitäten bedeuten, sondern die Zusammensetzung von möglichen Satzzusammenhängen (Satzvariablen), und zwar als deren Entformalisierung vice versa im Zuge der Satz-Handlung.
Weiters widerspricht dieses Konzept jenen Interpreten, die dem Traktat die Ausklammerung der „Reflexion“ vorwerfen: Formalisierung des Sinnes von Sätzen und Handlungen in Richtung auf die ihnen zugrunde liegenden Möglichkeiten von Sinn ist in der Tat ein Äquivalent zu „Reflexion“, und zwar sowohl der impliziten und für die Sprachkompetenz vorauszusetzenden, als auch der explikativen (z.B. transzendentalphilosophischen) Reflexion, die durch Formalisierung und Systematisierung eines Sprachhandlungsspieles seine Möglichkeiten von Sinn als seine Bedingungen der Möglichkeit ausweist und als Sprachhandlungssystem expliziert. (Ent)Formalisierung ist also die fundamentale conditio sine qua non der sinnvollen Satz-Handlung, der Sprachhandlungskompetenz und sekundär auch die conditio sine qua non der Philosophie (Sinntheorie) als systematische Explikation der Sprachhandlungskompetenz.
Das (Ent)Formalisierungskonzept macht auch eine (radikal-)konstruktivistische Interpretation des Traktat plausibel: Wirklichkeit läßt sich definieren als in einem System beschreibbare Wirklichkeit; wesentlich für beschreibbare Wirklichkeit, also für Wirklichkeit als „Bereich von Beschreibung“ (Maturana 1982, S. 76), ist der „Isomorphismus der Logik der Beschreibung und der Logik des beschreibenden Systems“ (ebd.) – in der Terminologie des Traktat: „Was das Bild mit der Wirklichkeit gemein haben muß, um sie auf seine Art und Weise – richtig oder falsch – abbilden zu können, ist seine Form der Abbildung.“ (T-2.17; vgl. T-4.12 u.ö.) Gegen die Auffassung, wonach der Traktat von einer vorgegebenen Wirklichkeit an sich ausgehe (also eine dem Radikalen Konstruktivismus diametral entgegengesetzte Position vertrete), sprechen eine Reihe von Sätzen, in denen der „Anwendung“ (synonym zu „Konstruktion“) die primäre sinnstiftende Rolle zugeschrieben wird (vgl. T-3.263, 3.5, 3.326 ff., 5.557).3